Berg-Weißling

Pieris bryoniae (Hübner, [1806])

Flugzeit Falter:
Juni bis August
in ein bis zwei Generationen
Auftreten Raupe
Juli bis Anfang September
die Art überwintert als Puppe


Vorkommen in Österreich


Weißlinge Familie Pieridae
Echte Weißlinge Unterfamilie Pierinae
Tribus Pierini
Untertribus Pierina
Gattung Pieris
Bergweißling Pieris bryoniae

Nahrungspflanzen Raupen

Brillenschötchen, Bitteres Schaumkraut, Ausdauerndes
Silberblatt, Wiesen-Schaumkraut, Sand-Schaumkresse, 
Zahnwurz

Lebensraum

Bergwiesen und -weiden, Magerrasen, felsige Hänge, feuchte Taleinschnitte

Wissenswertes

Der Bergweißling kommt hauptsächlich in den Alpen und auf höheren Bergen der Voralpen vor und ist nur lokal an Sonderstandorten (Nordhänge, Schluchten etc.) unter 600 Meter zu finden. Beispielsweise kommt er auch in bewaldeten, tieferen Lagen der (Ost)Alpen vor und fliegt hier vor allem entlang von Wasserläufen und auf Quellsümpfen, aber auch an Waldwegen und auf Lichtungen meist im Nadelwald, bis auf ca. 400 m herab. Innerhalb dieser Habitate bewohnt die Art stark unterschiedliche Biotope und die Raupen haben sich an unterschiedliche Nahrungspflanzen angepasst. Das Männchen sieht dem Grünader-Weißling sehr ähnlich, das Weibchen ist leichter zu unterscheiden, da es deutlich dunkler getönt ist. Offenbar ist auch für die Tiere selbst die Unterscheidung nicht leicht. Dort, wo beide Arten gemeinsam vorkommen, kommt es daher oft zu Fehlpaarung und Hybridisierung.

Die Eier werden zumeist an den Grundblättern abgelegt, an denen auch die Raupen leben. Erwachsene Raupen sind grün gefärbt und lassen kleine, behaarte Punktwarzen sowie schwarze, gelb umrandete Stigmen erkennen. Die Art überwintert als Puppe.

 

Namenserklärung

Herkunft: k.A.
im Englischen: Mountain Green-veined White

 

Weblinks

https://lepiforum.org/wiki
https://www.euroleps.ch
http://www.pyrgus.de
https://www.bluehendesoesterreich.at

 

Literatur

Pro Natura – Schweizerischer Bund für Naturschutz (Hrsg.) (1987): Schmetterlinge und ihre Lebensräume. Arten, Gefährdung, Schutz. Schweiz und angrenzende Gebiete. Band 1 S. 154-155