Großer Feuerfalter
Lycaena dispar ([Haworth], 1802)
Flugzeit Falter:
Mai bis September
in zwei Generationen
Auftreten Raupe:
September bis Mitte Juli
die Art überwintert als halbwüchsige Raupe
Vorkommen in Österreich
Bläulinge Familie Lycaenidae
Feuerfalter Unterfamilie Lycaeninae
Tribus Lycaenini
Dukaten- & Feuerfalter Gattung Lycaena
Großer Feuerfalter Lycaena dispar
Nahrungspflanzen Raupen
Großer Sauerampfer, Krauser Ampfer, Stumpfblättriger Ampfer, Wasser-Ampfer
Wissenswertes
Die Falter erreichen eine Flügelspannweite von bis zu 40 Millimetern. Die beiden Geschlechter weisen einen ausgeprägten Geschlechtsdimorphismus auf. Das Männchen ist an seiner leuchtend orangen Oberseite mit je einem kleinen schwarzen Punkt auf allen vier Flügeln zu erkennen. Beim etwas größeren Weibchen sind die orangen Flügeloberseiten braunschwarz gefleckt. Der Große Feuerfalter fühlt sich auf unterschiedlichsten Wiesentypen wie Halbtrockenrasen, Feuchtwiesen, Großseggenriede, Hochstaudenfluren, aber auch Brachen, Wegränder, Böschungen, Ruderalflächen, Gewässerufer, Grabenränder, Waldschläge etc. wohl. Nur dichte Wälder und dicht verbaute Gebiete werden gemieden. Die Männchen zeigen ein ausgeprägtes Revierverhalten. Ihre Reviere heben sich äußerlich deutlich vom Umfeld ab, damit sie von den suchenden Weibchen leichter zu finden sind. Nektarpflanzen der Schmetterlinge sind z.B. Greiskräuter, Acker-Kratzdiesel oder Gewöhnlicher Hornklee.
Die Eiablage erfolgt meist auf der Blattoberseite. Die schlüpfende Eiraupe nimmt dort die erste Nahrung auf und wechselt rasch auf die Blattunterseite, wo sie den Rest ihres Lebens verbringt. Die Überwinterung erfolgt an der Blattunterseite allmählich vertrocknender Blätter. Sie verpuppt sich vorzugsweise an Stängeln in unmittelbarer Nähe zum Erdboden. Auch anhaltende Überflutung schadet der Puppe nicht.
Europarechtlich streng geschützt: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (FFH), Anhang II (Arten, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen)
Europarechtlich streng geschützt: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU (FFH), Anhang IV (streng zu schützende Arten von gemeinschaftlichem Interesse)
Geschützt n. d. schweizerischen Verordnung über den Natur- u. Heimatschutz Art. 20 Abs. 2, Anhang 3
Namenserklärung
Herkunft: dispar 'der Ungleiche', vom Unterschied beider Geschlechter genommen
im Englischen: Large Copper
Weblinks
https://lepiforum.org/wiki
http://www.euroleps.ch
http://www.pyrgus.de
https://schmetterlingsapp.at
Literatur
Ebert, G. (Hrsg.) (1993):
Die Schmetterlinge Baden-Württembergs. Band 2: Tagfalter II (Satyridae, Libytheidae, Lycaenidae, Hesperiidae) - Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart 213